Kaufverträge
Kaufverträge
Bei einem Kaufvertrag gibt es stehst zwei Seiten. Man nennt diese beiden Seiten Angebot und Nachfrage. Wie entsteht so ein Kaufvertrag überhaupt?
Ein Kaufvertrag entsteht durch die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer. Bevor die beiden Parteien sich dazu entschließen einen Vertrag einzugehen müssen sie sich erst über verschiedene Dinge wie zum Beispiel den Preis einigen. Erst wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind kommt es zum Geschäft.
Es kann mehrere Gründe für Störungen des Kaufvertrages geben. Es kann zum Beispiel vor kommen das eine Schlechtleistung vom Verkäufer aus vorliegt (zum Beispiel der Verkäufer lässt dem Käufer das Falsche Model von der Bestellten Couch zu kommen.) Dann gibt es noch die Möglichkeit dass z.B. nicht genug Stühle geliefert werden (nur zwei statt drei). Es besteht auch noch die Möglichkeit dass ein Fernseher geliefert wird der nicht mehr richtig funktioniert.
Bei all diesen Beispielen ist der Käufer im recht wenn er den Verkäufer auffordert den Schaden zu beheben.
Es kann aber auch vorkommen dass der Käufer schuld daran ist wenn ein Geschäft nicht abgeschlossen werden kann.
Das ist zum Beispiel dann der Fall wenn der Käufer die bestellte Ware zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abholt oder nicht in der Lage ist den Verkäufer/Lieferanten zu bezahlen. In diesem Fall hat der Verkäufer das Recht auf Schadenersatz.
Bei Internationalen Geschäften ist es so das in den meisten Fällen das Land in dem das Geschäft getätigt wird oder wurde darüber entscheidet wer recht kriegt und wer nicht oder wie die Strafe für das nicht abgeschlossene Geschäft aussieht.
Bei einem Kaufvertrag gibt es stehst zwei Seiten. Man nennt diese beiden Seiten Angebot und Nachfrage. Wie entsteht so ein Kaufvertrag überhaupt?
Ein Kaufvertrag entsteht durch die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer. Bevor die beiden Parteien sich dazu entschließen einen Vertrag einzugehen müssen sie sich erst über verschiedene Dinge wie zum Beispiel den Preis einigen. Erst wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind kommt es zum Geschäft.
Es kann mehrere Gründe für Störungen des Kaufvertrages geben. Es kann zum Beispiel vor kommen das eine Schlechtleistung vom Verkäufer aus vorliegt (zum Beispiel der Verkäufer lässt dem Käufer das Falsche Model von der Bestellten Couch zu kommen.) Dann gibt es noch die Möglichkeit dass z.B. nicht genug Stühle geliefert werden (nur zwei statt drei). Es besteht auch noch die Möglichkeit dass ein Fernseher geliefert wird der nicht mehr richtig funktioniert.
Bei all diesen Beispielen ist der Käufer im recht wenn er den Verkäufer auffordert den Schaden zu beheben.
Es kann aber auch vorkommen dass der Käufer schuld daran ist wenn ein Geschäft nicht abgeschlossen werden kann.
Das ist zum Beispiel dann der Fall wenn der Käufer die bestellte Ware zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abholt oder nicht in der Lage ist den Verkäufer/Lieferanten zu bezahlen. In diesem Fall hat der Verkäufer das Recht auf Schadenersatz.
Bei Internationalen Geschäften ist es so das in den meisten Fällen das Land in dem das Geschäft getätigt wird oder wurde darüber entscheidet wer recht kriegt und wer nicht oder wie die Strafe für das nicht abgeschlossene Geschäft aussieht.
TKD - 13. Mär, 12:59